Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.
Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld, Nr. 2/2012, Ausgabe vom 15.01.2021, hatten wir bereits unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ der Verbandsgemeinde über die flächendeckende Einführung von wiederkehrenden Beiträgen bis einschließlich 31.12.2023 berichtet.
Weiter hatten wir darüber informiert, dass wir Sie zeitnah über den Fortgang der Umstellungen in den jeweiligen Ortsgemeinden unterrichten werden.
Der Ortsgemeinderat Westheim hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass rückwirkend zum 01.01.2021 in Westheim wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Dies hat zur Folge, dass alle ab dem Jahr 2021 begonnenen Straßenausbaumaßnahmen über wiederkehrende Beiträge abzurechnen sind.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden im Georg-Louis-Ring die Sinkkastenleitungen teilweise erneuert. Bei diesen Sinkkastenleitungen zur Straßenentwässerung handelt es sich um eine Entwässerungseinrichtung der gemeindlichen Verkehrsanlage. Werden diese ausgetauscht und somit erneuert, sind für die anfallenden Investitionsaufwendungen von der Ortsgemeinde Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben.
Mit Ratsbeschluss vom 01.02.2021 wurde die teilweise Erneuerung der Sinkkastenleitungen im Georg-Louis-Ring in das Straßenbauprogramm der Ortsgemeinde aufgenommen.
Nachdem zurzeit noch die Ausbaubeitragssatzung Einmalbeiträge in Westheim in Kraft ist, bedarf es vor Abrechnung der anfallenden Investitionsaufwendungen für die Erneuerung der Sinkkastenleitungen einer neuen satzungsrechtlichen Regelung.
Diese ist noch vom Ortsgemeinderat zu treffen. Nach entsprechender Beschlussfassung und Inkrafttreten der neuen Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen wird die Verwaltung alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage von Westheim erfassen.
Nach Ermittlung des Datenbestandes ist beabsichtigt, alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer über ihre beitragspflichtigen Grundstücksflächen zu unterrichten. Sie haben dann die Möglichkeit, diese zu überprüfen.
Sollten Sie Fragen zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge haben, können Sie sich mit Herrn Lehr, Telefonnummer 06344/509240, in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung